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Schwellenwert überschritten: Nordsachsen erlässt Allgemeinverfügung

von Kevin Phillipp

Schwellenwert überschritten: Nordsachsen erlässt Allgemeinverfügung

(Nordsachsen/Wsp). Nachdem der als kritisch geltenden Schwellenwert von 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen überschritten worden ist, hat der Landkreis Nordsachsen am Donnerstag (22. Oktober 2020) eine Allgemeinverfügung erlassen. Mit einem Bündel von Maßnahmen soll die weitere Ausbreitung des Corona-Virus gebremst werden. Das Landratsamt selbst schränkt ab Montag (26. Oktober 2020) den Besucherverkehr drastisch ein. Eine Terminvergabe erfolgt nur nach telefonischer Voranmeldung. Zudem gilt in allen öffentlichen Innenbereichen des Landratsamtes die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

„Die aktuelle Situation mit den dynamisch steigenden Infektionszahlen erfordert ebenso entschlossenes wie verantwortungsbewusstes Handeln unsererseits, aber ebenso Einsicht in die Notwendigkeit der erheblichen Eingriffe in das alltägliche Leben unserer Bürgerinnen und Bürger“, sagte Landrat Kai Emanuel. „Die Eigenverantwortung unser Bevölkerung zur Einhaltung der Regeln, der gesunde Menschenverstand, aber auch Besonnenheit statt Panik sind erforderlich, um einer weiteren Verschärfung der Situation entgegenzuwirken.“ Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz laut offizieller Statistik des Freistaates Sachsen hatte für den Landkreis Nordsachsen am 21. Oktober 2020 bei 50,1 gelegen. Mit steigender Tendenz.

In der Allgemeinverfügung, die auf der Internet-Homepage des Landkreises unter www.landkreis-nordsachsen.de im Wortlaut nachzulesen ist, wird u.a. verfügt, dass durch Veranstalter und Betreiber z. B. von Betrieben, Sportstätten oder Gastronomie und Hotels sowie bei Ansammlungen im öffentlichen Raum unter Wahrung des Datenschutzes personenbezogene Daten zu erheben sind. An Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs und auf Wochenmärkten und ähnlichen Veranstaltungen wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.

Eingeschränkt wird die Besucherzahl bei privaten Feierlichkeiten auf zehn Personen, Schank- und Speisewirtschaften sind zwischen 22 und 5 Uhr zu schließen. In diesem Zeitraum ist auch der Verkauf von alkoholischen Getränken überall untersagt. Und auf Veranstaltungen mit einem entsprechenden Hygienekonzept sind nur noch bis zu 100 Teilnehmer erlaubt.

Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung, also am 23. Oktober 2020, in Kraft.

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