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Geschäfte dürfen zweimal sonntags öffnen

von Kevin Phillipp

Geschäfte dürfen zweimal sonntags öffnen

(Bad Düben/Wsp/kp). Der Bad Dübener Stadtrat hat einstimmig die Rechtsverordnung über die diesjährigen verkaufsoffenen Sonntage beschlossen. Demnach dürfen die Geschäfte der Kurstadt am 2. Juni sowie am 1. Dezember in der Zeit von 12 bis 18 Uhr öffnen. Während im Juni das Stadtfest als Anlass dient, ist es zum Ende des Jahres der Weihnachtsmarkt.

Wer als Inhaber einer Verkaufsstelle oder Gewerbetreibender fahrlässig oder gar vorsätzlich entgegen diesen Bestimmungen handelt, könne laut der Satzung mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

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