"Brandhaus" in der Ritterstraße: Stadt bietet Übertragungsvertrag an
von Kevin Phillipp
Stadt bietet Übertragungsvertrag an
Das Haus in der Ritterstraße 29 ist seit dem Brand Anfang Mai nicht mehr bewohnbar. Foto: (Wsp) Phillipp
(Bad Düben/Wsp/kp). Wie geht es weiter mit dem inzwischen unbewohnbaren Haus in der Ritterstraße 29? Bei einem Brand Anfang Mai stand das Objekt in Flammen. Der Eigentümer, der zwischenzeitlich provisorisch in einem Wohnanhänger im Gewerbegebiet „Süd-Ost“ untergekommen war, will nach eigener Aussage das Grundstück weder behalten, noch könne er es finanziell unterhalten.
Nun will die Stadt helfend eingreifen. Nach Einsicht des Grundbuches liegen Belastungen auf dem Objekt. Anfangs stand eine Schenkung im Raum. Zur jüngsten Stadtratssitzung wurde nun mehrheitlich – eine Gegenstimme von Markus Aé (Bürgerkreis) – ein vorbehaltlicher Übertragungsvertrag beschlossen. „Der Beschluss greift, sobald wir uns mit dem jetzigen Eigentümer einigen“, erklärte Bürgermeisterin Astrid Münster.
Die Stadt hätte keinerlei Absicht, Grundstück und Haus zu behalten. Es gehe lediglich darum, den städtebaulichen Missstand zu beseitigen und die Verkehrssicherheit abzusichern. Darüber hinaus würde man sich um einen Käufer bemühen.