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Aktuell wieder Waldbrandstufe 5 – Wasserentnahme streng verboten

von Heike Nyari

Aktuell wieder Waldbrandstufe 5 – Wasserentnahme streng verboten

(Nordsachsen/Wsp/ny). Egal, wo in den letzten Tagen vielleicht mal ein paar Niederschläge die Erde erreichten. In und um Bad Düben war es jedenfalls nur der sogenannte Tropfen auf dem heißen Stein und brachte für die Natur so gut wie gar nichts. An der dürreähnlichen Situation hat sich demzufolge bedauerlicherweise überhaupt nichts geändert. Das heißt, die höchste Waldbrandstufe 5 ist für den nordsächsischen Raum bis auf weiteres angesagt, und die Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen, Teichen oder Seen ist strengstens verboten. Die Waldbrandstufe 5 betrifft insbesondere die waldreiche Dübener Heide. Aber auch die Prell- und Noitzscher Heide sowie Kämmereiforst und der Sprödaer Wald sind betroffen. Das Betreten dieser Wälder ist verboten. Die Landkreisverwaltung bittet darum, dass sich die Bevölkerung dementsprechend benimmt. Es gibt doch tatsächlich immer wieder Menschen, die in der vertrockneten Landschaft eine Zigarette rauchen, grillen oder sogar ein Lagerfeuer entfachen und nicht weiter darüber nachdenken. Diejenigen müssen dann aber auch mit den entsprechenden harten Konsequenzen rechnen, heißt es aus dem Landratsamt. Besonders teure Konsequenzen stehen zu Buche, wenn das Verbot der Wasserentnahme nicht eingehalten wird. Die oberirdischen Gewässer sind für Pumpen zum Beregnen oder Bewässern bis zum 30. September absolut tabu. Hier muss bei Verstößen mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 50.000 Euro gerechnet werden. Entwarnung kann erst gegeben werden, wenn sich die Witterungsbedingungen drastisch in Richtung Regen verändern, denn die Flüsse und Bäche führen extremes Niedrigwasser.

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